Koblenz
Landesamt für Finanzen
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Dem Landesamt für Finanzen (LfF) obliegt die Zahlbarmachung von Bezügen sowie Zuschüssen zu Krankheitskosten (Beihilfe) der Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland Pfalz.
Das LfF hat darüber hinaus für zahlreiche staatsnahe Institutionen die Lohnzahlung übernommen.
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